Mittwoch, 23. März 2011

Liste der deutschen Stromanbieter

Auf der Seite Strom-Magazin habe ich eine supergute Liste der deutschen Stromanbieter gefunden. Sie ist gut unterteilt. Zuerst die Auflistung nach Bundesländern, dann nach Landkreisen sortiert sodass man einen perfekten Überblick hat. Die Liste ist hier strom-magazin.de Selbstverständlich gibt es auf der Seite auch einen Stromtarif Rechner. Im Jahr 2008 bekam diese Seite von Stiftung-Warentest ein "Sehr gut" im Vergleich waren damals 11 Stromtarifrechner im Internet

Mittwoch, 2. März 2011

Stromsparen beim PC

 Ganz wenige PC Nutzer wissen dass ihr Rechner auch im ausgeschaltenen Zustand strom verbraucht. Ein ausgeschalteter Computer verbraucht immerhin noch ca. 5 Watt. Über das Jahr gerechnet werden so etwa 5 Euro sinnlos verbraucht. Bildschirme, Drucker, Netzteile und Router im Standby Modus verbrauchen permanent Strom. Man erkennt das bei Netzteilen daran dass sie warm bleiben obwohl die angeschlossenen Geräte nicht angeschaltet sind. Hier könnte man noch 20-25 Euro Stromkosten pro Jahr sparen. Läuft der Internetrouter 24 Stunden dann erhöht sich daraus auch noch der Stromverbrauch. Eine gute Lösung zum Sparen sind die abschaltbaren Steckdosenleisten. Diese kosten nur wenige Euro. Nachdem der PC heruntergefahren ist schaltet man einfach die Leiste aus. So kann man alle Geräte nicht nur die EDV Geräte mit einem "Schalterdrücken" vom Netz nehmen.


Samstag, 26. Februar 2011

Geschirrspüler brauchen weniger Energie

Wissenchaftler erforschen seit 8 Jahren das Spülverhalten in Europa, bei älteren Untersuchungen sind die Probanten noch ins Labor zu den Tests gekommen und jetzt werden die Tests in den Haushalten gemacht und haben die jeweiligen Daten in direkt vor Ort zu erhalten.. Die aktuellen Ergebnisse bestätigen die Laborforschungen, es ist günstiger und umweltfreundlicher mit der Spülmaschine zu spülen. Das Maschinenspülen verbraucht im Durchschnitt 50% weniger Wasser und 28% weniger Energie als das Spülen von Hand.

Samstag, 19. Februar 2011

Unterschiede zwischen Solarthermie und Photovoltaik

Unterschiede zwischen Solarthermie und Photovoltaik

Ganz einfach mit einer Photovoltaik Anlage wird Strom erzeugt. Die Solarzellen wandeln hier  das Licht der Sonne, und nicht die Wärme, in elektrischen Strom um. Dieser wird teilweise zum Eigenbedarf genommen oder in das Energienetz eingespeist wofür der Betreiber ein Entgelt erhält.

 Dach mit Photovoltaik Kollektoren (Bild hier entnommen)

 Bei einer Solarthermie Anlage wird die Sonnenwärme genutzt. Die mit Flüssigkeit gefüllten Kollektoren auf dem Dach werden durch die Sonne erwärmt. Die aufgeheizte Flüssigkeit im Inneren wird auf das Trinkwasser und für die Unterstützung der Heizung im übertragen, und somit kann jede Menge Öl, Gas und Strom für das Aufheizen von Wasser oder Heizanlage gespart werden

Solarthermie (Bild hier entnommen)

Donnerstag, 17. Februar 2011

Energieausweis wichtig für Mieter und Käufer von Immobilien

Energieausweis wichtig für Mieter und Käufer von Immobilien

Ein Energieausweis ist nach der Energiesparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2009 für jeden Hauseigentümer Pflicht. Er ist auf Verlangen eines Käufers, Mieters oder Mietinteressenten unverzüglich vorzulegen. Ausnahmen sind beispielsweise Gebäude unter 50 qm Grundfläche oder Baudenkmäler (§ 16 Abs. 4 EnEV). Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Mit dem Energieausweis können zukünftige Mieter und Eigentümer sehen wieviel Energiekosten zukünfti anfallen und so entscheiden ob die Wohnfläche sparsamen Energieverbrauch hat

Energieverbrauch als Grundlage

Für bestehende Gebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, können Energieausweise auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Dazu muss der witterungsbereinigte Energieverbrauch in den Mustern der Anhänge 6, 7 oder 9 der EnEV 2009 angegeben werden.
  • bei Wohngebäuden für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche; Vereinfachend bei der Ermittlung der Gebäudenutzfläche darf die Wohnfläche mit 1,2, bei Gebäuden bis zu zwei Wohneinheiten und beheiztem Keller mit 1,35 multipliziert werden;
  • bei Nichtwohngebäuden für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche.
Zur Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes sind Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen (z. B. Abrechnungen des Energielieferanten) für mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden zu Grunde zu legen, aus denen ein Durchschnittswert zu ermitteln ist. Dies soll Aussageungenauigkeiten aufgrund des Nutzerverhaltens entgegenwirken. Zudem sollen längere Leerstände rechnerisch angemessen berücksichtigt werden. Um eine energetische Bewertung und eine Vergleichbarkeit mit entsprechenden Referenzdaten zu ermöglichen, müssen die Daten einer Witterungsbereinigung unterzogen werden. Während der Warmwasserverbrauch von der Nutzung abhängt, wird der Raumwärmeverbrauch wesentlich vom lokalen Klima beeinflusst. Dieser muss daher nach den anerkannten Regeln der Technik (in diesem Fall die VDI 3807) witterungsbereinigt werden.

Ausstellungsberechtigte

Wer berechtigt ist, Energieausweise für bestehende Gebäude auszustellen, wird in § 21 der EnEV 2009 geregelt. Die Ausstellungsberechtigung für Neubauten, Änderungen oder Erweiterungen von Gebäuden (bisheriger Energiebedarfsausweis) wird in der EnEV nicht geregelt. Dies bleibt Sache der Bundesländer.
Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude sind berechtigt:
  • Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der genannten Gebiete.
  • Hochschulabsolventen im Bereich Innenarchitektur
  • Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben;
  • Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    • während des Studiums einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder
    • nach dem Studium eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- und anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus oder
    • eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die festgelegten Anforderungen entspricht oder
    • eine nicht auf bestimmte Gewerke beschränkte Bauvorlageberechtigung.